zum Hauptinhalt
Streit um "heute"-Fanfare: Die ZDF heute-App auf einem iPhone.

© dpa

Kein Urteil: Gericht empfiehlt Einigung im Streit um "heute"-Melodie

Das Oberlandesgericht München hat sich am Donnerstag mit der Erkennungsmelodie der „heute“-Nachrichten im ZDF befasst - und den streitenden Parteien eine außergerichtliche Einigung ans Herz gelegt. Im Gerichtssaal wurde viel gesungen.

Im Streit um die Erkennungsmelodie der ZDF-„heute“-Nachrichten empfiehlt die Justiz eine Einigung außerhalb des Gerichtssaals. „Es ist nie zu spät, vernünftig zu werden“, lautete die Meinung des Oberlandesgerichtes München bei der Verhandlung am Donnerstag.

Der Richard Birnbach Musikverlag wirft dem ZDF vor, die Erkennungsmelodie sei bei der Modernisierung der Sendung rechtswidrig und ohne Einbeziehen des Komponisten Klaus Wüsthoff bearbeitet worden. Wüsthoff hatte die klassische „heute“-Erkennungsmelodie, den „Fanfarenblues“, im Jahr 1962 geschrieben und rund 20 Jahre später, Anfang der 1980er Jahre, noch einmal bearbeitet Für diese jüngste Überarbeitung der „heute“-Erkennungsmelodie vor fünf Jahren aber fragte der Sender den betagten Komponisten nicht mehr um Rat und modernisierte eigenmächtig mit Hilfe einer niederländischen Produktionsfirma.

Verschiedene Versionen im Gerichtssaal

„Der Stein des Anstoßes ist das Opening“, betonte der Anwalt der Klägerin und ließ die verschiedenen Versionen von einem Gutachter im Gerichtssaal vorspielen - und der sang die betreffenden Stellen noch einmal zur Verdeutlichung nach.

Die Ansicht des Musikverlages und des von ihm beauftragten Gutachters: „Man hört, dass es der heute-Jingle ist.“ Aufseiten des ZDF sah man das anders. „Wenn sie zwei Lieder vergleichen, finden sie immer ähnliche Tonfolgen“, sagte der Anwalt des Senders. „Es klingt auch ähnlich, wenn Sie "Alle Vögel sind schon da" dazusingen.“ Das Landgericht München hatte die Birnbach-Klage im vergangenen Jahr mit der Begründung abgewiesen, es handele sich bei der 2009er Version um eine neue Komposition und nicht um die unzulässige Bearbeitung eines bereits bestehenden Werkes nach Paragraf 23 des Urheberrechtsgesetzes.

Empfohlener redaktioneller Inhalt

An dieser Stelle finden Sie einen von unseren Redakteuren ausgewählten, externen Inhalt, der den Artikel für Sie mit zusätzlichen Informationen anreichert. Sie können sich hier den externen Inhalt mit einem Klick anzeigen lassen oder wieder ausblenden.

Ich bin damit einverstanden, dass mir der externe Inhalt angezeigt wird. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu erhalten Sie in den Datenschutz-Einstellungen. Diese finden Sie ganz unten auf unserer Seite im Footer, sodass Sie Ihre Einstellungen jederzeit verwalten oder widerrufen können.

ZDF hat zwei Monate Zeit für Redaktion

Zwei Monate will der Senat dem ZDF Zeit geben, auf das Gutachten der Gegenseite möglicherweise mit einem Gegengutachten zu reagieren - oder gegebenenfalls zu einer Einigung zu kommen. Für den Fall, dass die Parteien sich nicht einigen, sah der Vorsitzende Richter schon die nächste Instanz am Horizont: „Vielleicht gibt es irgendwann auch ein BGH-Urteil Fanfarenblues so wie so.“ (dpa)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false