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Abokosten: 34.10 Franken, Anwaltskosten: 1632 Franken

Das Libero-Abo wurde von der Sozialhilfe übernommen, bei den Anwaltskosten aber übers Ziel hinaus geschossen.

Diesen Fall hätte auch ein Jusstudent übernehmen und mit links abwickeln können: Ein Berner Sozialhilfebezüger nahm sich einen Anwalt, der für ihn eine beschwerdefähige Verfügung einholen sollte. Auslöser: Der Mann hatte zuvor bei der Einwohnergemeinde Bern ein Gesuch gestellt. Diese sollte die Kosten für ein Libero-Abo übernehmen, welches der Sohn des Sozialhilfebezügers für die Fahrt zu einer Schnupperstelle benötigte. Kostenpunkt: 34.10 Franken.

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