Abokosten: 34.10 Franken, Anwaltskosten: 1632 Franken
Ein Berner Sozialhilfebezüger machte Anwaltskosten von 1632 Franken geltend, weil er die Kosten für ein Libero-Abo auf rechtlichem Weg habe einklagen müssen.
Diesen Fall hätte auch ein Jusstudent übernehmen und mit links abwickeln können: Ein Berner Sozialhilfebezüger nahm sich einen Anwalt, der für ihn eine beschwerdefähige Verfügung einholen sollte. Auslöser: Der Mann hatte zuvor bei der Einwohnergemeinde Bern ein Gesuch gestellt. Diese sollte die Kosten für ein Libero-Abo übernehmen, welches der Sohn des Sozialhilfebezügers für die Fahrt zu einer Schnupperstelle benötigte. Kostenpunkt: 34.10 Franken.