Teurer Mist

Ein Bauer hat am Bezirksgericht Winterthur erreicht, dass eine Busse wegen ungenügenden Ausmistens halbiert wird. Sein Erfolg hat eine Kehrseite, er muss 1200 Franken Gerichtsgebühr zahlen.

Florian Sorg
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150 Franken weniger Busse, dafür 1200 Franken Gerichtskosten. Im Bild: Bauer beim Ausmisten. (Bild: Christian Beutler / NZZ)

150 Franken weniger Busse, dafür 1200 Franken Gerichtskosten. Im Bild: Bauer beim Ausmisten. (Bild: Christian Beutler / NZZ)

Ein heute 26-jähriger Landwirt und Ingenieur-Agronom hatte bis letztes Jahr in einer älteren Liegenschaft am Winterthurer Stadtrand mehrere Yaks gehalten. Im April 2013 kontrollierte der Dienstchef der städtischen Flurpolizei auf eine Anzeige hin den Stall und fotografierte Tiere auf der kotbedeckten Futterstelle. Das Statthalteramt verhängte eine Busse von 300 Franken. Es befand, der Stallboden sei nicht ausreichend sauber und der Halter verfüge nicht über die geforderte Ausbildung.

Der Landwirt akzeptierte dies nicht und gelangte mit einer Einsprache ans Bezirksgericht Winterthur. In der Verhandlung von Mittwoch hat der Beschuldigte bestätigt, er habe seine Tiere inzwischen verkauft; wirtschaftlich sei es eng geworden. Der Landwirt bestritt den Vorwurf des Statthalteramtes, seine Tiere hätten den Stall nur über die Futterstelle verlassen können. Es sei ihnen jederzeit möglich gewesen, einen Umweg um ihr Futter zu machen.

«Von Flurpolizei verängstigt»

Gegenüber dem Einzelrichter bestätigte der 26-Jährige hingegen die Echtheit der flurpolizeilichen Fotografien; diese seien aber gezielt aus einem bestimmten Blickwinkel aufgenommen, so dass sich kein aussagekräftiger Gesamteindruck des Stalls ergebe. Dass im Bild auch Tiere auf der Futterstelle stünden, vermittle einen untypischen Eindruck, kritisierte er: «Vermutlich wurden sie durch den unangemeldeten Besuch des fotografierenden Polizisten verängstigt.»

Dies erkenne man an der gespannten Körperhaltung sowie an den eng angelegten Ohren: «Und wenn die Tiere halt im Stall herumgejagt werden, ist es kein Wunder, dass sie schmutzig werden.» Mehrmals verwies der Landwirt auch auf Kontrollen durch das Veterinäramt, diese hätten wiederholt zu keinerlei Beanstandungen geführt. Abschliessend beteuerte der 26-Jährige, er habe seine Tiere stets gut gemocht und hätte sie allein schon deshalb nie vernachlässigen können.

Halbierung als kleiner Trost

In der Urteilseröffnung bezeichnete es der Richter als erwiesen, dass der Stallboden zum Zeitpunkt der Polizeikontrolle nicht ausreichend sauber gehalten worden sei. Keinen Einfluss auf das Urteil habe die Tatsache, dass das Veterinäramt bei seinen separat terminierten Kontrollen keine Einwände vorgebracht hatte. Hierzu verwies der Richter auf das Beispiel der Gastronomie: Verdorbene Esswaren in einem Restaurant würden nicht weniger gesundheitsschädigend, nur weil die Lebensmittelkontrolleure in anderen Jahren nichts Verdächtiges gefunden hätten.

In einem Punkt fand das Gericht indessen Anlass für eine Strafminderung. Anders als im Strafbefehl des Statthalteramtes vermerkt, verfüge der Beschuldigte nämlich mit seinen abgeschlossenen Ausbildungen als Landwirt und Agronom über den für die Yak-Haltung nötigen Ausbildungsstand. Das Gericht halbierte die Busse von 300 auf 150 Franken. Dennoch kommt der fahrlässige Umgang mit der Stallhygiene den jungen Bauern teuer zu stehen. Das Bezirksgericht belastet ihm 1200 Franken Gerichtskosten, zudem hat er als Folge des laufenden Verfahrens auch Direktzahlungen in beträchtlichem Umfang verloren. Heute ist er beratend im landwirtschaftlichen Umfeld tätig und sagt: «Die Arbeit ist noch halb so viel und der Lohn das Doppelte.»

Urteil GC130030 vom 19. 3. 14, noch nicht rechtskräftig.