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Werte Leserschaft,herzlich willkommen zur Erstausgabe meines Newsletters zu den Themen Vertragsmanagement und Konfliktmanagement. Wie nahe diese Themen beieinander liegen erkennt man schon daran, dass es ein Rechtsstreit um ein seeuntüchtiges Boot gleichzeitig wert ist, von vertragsrechtlicher Seite (erstes Thema) beleuchtet zu werden und es in die nagelneue Kolumne "Streithahn" schafft. Ihr Oliver Dittmann PS: ich freue mich über Ihre Rückmeldungen! | Überblick:Vertragsmanagement: Konfliktmanagement: Kolumne STREITHAHN:
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Wie allgemein darf ein vertraglicher Haftungsausschluss sein?Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich in einem Urteil näher über die nötige Konkretheit eines Haftungsausschlusses ausgelassen. Der ebay-Verkäufer eines Bootes samt PKW-Anhänger hatte in seinem Angebotstext bedungen: "Da es sich um ein gebrauchtes Boot handelt, verkaufe ich es ohne jegliche Gewährleistung…". Gleichzeitig wurde die Eignung als Wanderboot, mit dem man auf Reisen gehen könne, mehrmalig herausgestellt: „Das Boot ist ein Holzboot mit einem Kunststoffüberzug über den Rumpf. Das hat den Vorteil, dass es dicht ist und man weniger Pflegeaufwand hat. Es ist ein schönes kleines Wanderboot, nix für Raser. Auf dem Boot kann man bequem zu zweit schlafen und ein Kind hat auch noch Platz. Es verfügt über genügend Stauraum für längere Entdeckungstouren. Es ist halt ein schönes Wanderboot…“. Das Hervorheben der Eignung als Wanderboot wertete der BGH als Beschaffenheitsvereinbarung (im Sinne von §434 Abs. 1 BGB). Ein Gutachter stellte nach Übergabe des Bootes fest, dass der Holzboden durch Pilze geschädigt und das Boot mithin nicht seetauglich sei und dass die Reparaturkosten von 15.000EUR bei einem Zeitwert des Bootes von 1.400EUR einen wirtschaftlichen Totalschaden darstellten. Der BGH entschied, dass der allgemeine Gewährleistungsausschluss für die fehlende Seetüchtigkeit des Bootes (= vereinbarte Beschaffenheit) nicht gilt. Je genauer, konkreter und nachdrücklicher die Eigenschaften eines Produktes beschrieben seien, umso konkreter müssten diese auch in einen Haftungsausschluss einbezogen werden, damit sie davon erfasst würden. Dies vereinfacht Frau Professor Doktor Beate Gsell: "Wer als Verkäufer eine bestimmte Eigenschaft durch wiederholende Beteuerungen anpreist, der darf sich eben nicht mit einem knappen Haftungsausschluss begnügen." Lehre: in einen Haftungsausschluss gehören immer auch die wichtigsten Fallgruppen als Beispielsaufzählung (nicht als abschließende Liste). So sollten z.B. bei dem wichtigen Ausschluss von Folgeschäden die größten Risikoposten ausdrücklich genannt werden, insbesondere entgangener Gewinn, Nutzungsausfall, Stillstandskosten, Reputationsverlust. Je nach den im Einzelfall gemachten Beschaffenheitszusagen kann es sogar Sinn machen, die ausgeschlossenen Schäden noch konkreter zu benennen. Die Zahlungsmoral in GroßbritannienWer mit Kunden aus dem Vereinigten Königreich zu tun hat oder hatte, den beschlich das Gefühl schon länger: Britische Schuldner sind säumige Zahler. Die Wirtschaftsauskunftei Graydon legte bereits 2012 eine Studie vor, die dies empirisch belegt. Mehr als die Hälfte der 500 befragten britischen Kleinen- und Mittleren Unternehmen (KMU) bezeichneten die schlechte Zahlungsmoral als Problem. 56% gaben außerdem an, dass sie dadurch schon dazu gezwungen gewesen seien, ihre eigenen Unterlieferanten zu spät zu bezahlen. Das schlechteste Ergebnis innerhalb der Studie lieferte die Baubranche ab. 31% der Baufirmen gaben an, dass das Phänomen sie schon an den Rand der Zahlungsunfähigkeit gebracht habe, im Vergleich zu 19% der produzierenden Unternehmen und 5% der Handelsunternehmen. Studie: Mediation erhöht den FirmenerfolgDie Unternehmensberatung Academicon hat eine Studie veröffentlicht, wonach der Unternehmenserfolg bei den Firmen größer ist, die Mediation anwenden. Krassnitzer als Mediator beim ORF2Der vom Tatort bekannt Schauspieler Harald Krassnitzer spielt den Mediator Paul Kemp in der ORF2-Serie "Alles kein Problem". Sendezeit ist jeweils Donnerstag um 20.15 Uhr. Kolumne STREITHAHN: | |
Oliver Dittmann . Mediation & Training Hauptstraße 17 . 91731 Langfurth Telefon 09856 – 922 603 . Mobil 0160 – 991 400 73 post@oliver-dittmann.de . www.oliver-dittmann.de Impressum & Datenschutz © Oliver Dittmann 2013 | |
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